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Neues Hundegesetz im Kanton Zürich, gültig ab 01. Juni 2025

 Was bedeutet das für Sie als zukünftige Hundehaltende? 

Wenn Sie zum ersten Mal oder nach über 10 Jahren einen Hund adoptieren möchten, sind Sie verpflichtet, vor der Übernahme einen theoretischen Ausbildungskurs zu absolvieren und

erfolgreich mit einer Prüfung abzuschließen.

Dieser Kurs kann online oder bei anerkannten Hundetrainern mit Bewilligung des Veterinäramts besucht werden. 

Für alle Hunde ist ein praktischer Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen vorgeschrieben. Dieser beginnt frühestens nach Vollendung des 6. Lebensmonats und muss spätestens 12 Monate nach der Übernahme abgeschlossen werden. Der Kurs gilt als bestanden, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

 

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Januar 2023
Im Kanton Zürich sind Hunde-Ausbildungskurse obligatorisch
Aktuell gelten noch die Bestimmungen des Hundegesetzes, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind: alle grossen und massigen Hunde - ausgenommen kleinwüchsige Hunde - sind verpflichtet entsprechend dem kantonalen Hundegesetz die Welpenförderung (4 Lektionen) und die praktische Hundeausbildung (10 Lektionen) zu besuchen.

 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Hund einen obligatorischen Hundekurs besuchen müssen, konsultieren Sie den Kurs-Guide des Kantonalen Veterinäramtes ZH  =>  Kurs-Guide  oder Sie können sich gerne bei mir erkundigen.

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Am 06.01.2023 schrieb das Veterinäramt, Kanton Zürich
Auf den 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Jagdgesetz in Kraft gesetzt worden. Darin ist auch eine Änderung im Hundegesetz festgehalten, welche seit Anfang Jahr gilt.
 
Leinenpflicht im Wald und Waldrand (April bis Juli)
Die Änderung im Hundegesetz betrifft die Leinenpflicht für Hunde:
Neu gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1.April bis zum 31.Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird dabei eine Zone von bis zu 50 Metern Distanz zum Waldrand definiert.
Von dieser Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde beim Einsatz und bei der Ausbildung.
 
Revision der Hundeverordnung - Ausbildungspflicht
Dazu, wann die revidierte Hundeverordnung in Kraft treten wird, können wir leider noch immer keine Angabe machen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald verlässliche Informationen vorliegen.
Freundliche Grüsse
Mona Neidhard, Kommunikationsverantwortliche

08.03.2022 

Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch.
Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden. Wir werden wieder informieren, sobald wir mehr wissen.

 

 

25. April 2019

Der Regierungsrat hat seine Vorlage, wie die Hundekurse in Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen. 

 

Vorschlag für die neuen Bestimmungen:

Jede Person, die erstmals einen Hund hält, soll eine 2 Lektionen umfassend theoretische Hundeausbidung absolvieren.

Für alle Hundehalterinnen und -halter gilt, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten, die Pflicht zur praktischen Ausbildung in 6 Lektionen soll das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden.

  

(siehe weitere Informationen zu den obligatorischen Kursen und  Stellungnahme BVet und Vet.amt Kanton Zürich, 15. April 2019, 10.Februar 2019, 26. Oktober 2018, 28. Juni 2018, 24. November 2017, 4. Oktober 2016)