Was bedeutet das für Sie als zukünftige Hundehaltende?
Wenn Sie zum ersten Mal oder nach über 10 Jahren einen Hund adoptieren möchten, sind Sie verpflichtet, vor der Übernahme einen theoretischen Ausbildungskurs zu absolvieren und
erfolgreich mit einer Prüfung abzuschließen.
Dieser Kurs kann online oder bei anerkannten Hundetrainern mit Bewilligung des Veterinäramts besucht werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Hund einen obligatorischen Hundekurs besuchen müssen, konsultieren Sie den Kurs-Guide des Kantonalen Veterinäramtes ZH => Kurs-Guide oder Sie können sich gerne bei mir erkundigen.
______________________________________________________________________
08.03.2022
Der Regierungsrat hat seine Vorlage, wie die Hundekurse in Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen.
Vorschlag für die neuen Bestimmungen:
Jede Person, die erstmals einen Hund hält, soll eine 2 Lektionen umfassend theoretische Hundeausbidung absolvieren.
Für alle Hundehalterinnen und -halter gilt, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten, die Pflicht zur praktischen Ausbildung: in 6 Lektionen soll das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden.