März 2022:
Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
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8 bis 16 Wochen | ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate | nein | ja | ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
1 ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
8. Juni 2021 das Veterinäramt des Kanton Zürich informiert:
Das neue Hundegesetz, das eine Ausbildungspflicht für alle Hunde vorsieht, tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab dann ist die Hundeausbildung für alle Hunde obligatorisch. Bis dahin gilt die Ausbildungspflicht nur für grosse oder massige Hunde.
Am 21.01.2021 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Kanton Zürich
Der Kantonsrat hat am 18. Januar 2021 beschlossen, die Hundeausbildung zu vereinfachen und sie für alle Hunderassen obligatorisch zu machen. Die vereinfachte Ausbildung sieht einen Theoriekurs für Erst-Hundehaltende und einen praktischen Kurs für alle Hundehaltenden vor.
Nun muss die Verordnung angepasst werden. Dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Das Datum der Inkraftsetzung hängt u. a. davon ab, ob es eine Vernehmlassung braucht oder nicht. Bis die neuen Gesetzestexte in Kraft sind, gilt die bisherige Regelung zur Hundeausbildung.
Am 29.09.2020 informierte die Kanzlei des Veterinäramtes des Kanton Zürich
Gestern hat der Kantonsrat über die Ausbildungspflicht von Hunden debattiert und sich in erster Lesung dafür ausgesprochen, die Kurspflicht zu vereinfachen und auf alle Hunde auszudehnen. Dieser Entscheid ist aber noch nicht definitiv! Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich Ende Oktober stattfinden.
25. April 2019
Der Regierungsrat hat seine Vorlage, wie die Hundekurse im Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen. Damit beantragt der Regierungsrat, im kantonalen Hundegesetz eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungsverpflichtung zu verankern.
- Neu soll jede Person, die erstmals einen Hund hält, eine 2 Lektionen umfassende theoretische Hundeaus-bildung absolvieren.
- In der praktischen Ausbildung soll den Hundehalterinnen und -haltern in 6 Lektionen das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden.
Die Pflicht zur praktischen Ausbildung soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten.
Die Vorlage liegt nun beim Regierungsrat, der darüber befinden wird. Dies wird voraussichtlich noch bis 2021 dauern, bis die notwendigen Schritte gemacht sind und der Regierungsrat sich mit der Inkraftsetzung der neuen Regelung befassen kann.
Am 10. Februar 2019 fand die Abstimmung zum Zürcher Hundegesetz statt.
Dabei sprach sich die Zürcher Bevölkerung mit fast 70% aller Stimmen dafür aus, die obligatorische Hundeausbildung beizubehalten.
Neue Bestimmung sind in Bearbeitung. Vorgesehen ist, dass alle Ersthundehalterinnen und -halter einen Theoriekurs von zwei Lektionen besuchen. Zudem sollen alle Halterinnen und Halter sowohl beim ersten Hund als auch bei jedem späteren Hund einen praktischen Kurs von sechs Lektionen besuchen müssen.
Am 26. Oktober 2018 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Zürich:
Der Regierungsrat die Abstimmungsvorlagen für den 10. Februar 2019 bekanntgegeben.
Wie Sie sehen, steht für diesen Termin auch das Hundegesetz (praktische Hundeausbildung) auf der Liste.
Am 28.06.2018 um 11:19 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Zürich:
Nachdem der Kantonsrat Zürich am 28. Mai 2018 beschlossen hat, die Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde abzuschaffen, haben 62 Mitglieder des Kantonsrats das Referendum gegen die Abschaffung eingereicht. Das Zustandekommen des Referendums wurde letzten Freitag (22. Juni 2018) im Amtsblatt des Kantons Zürich bestätigt.
Somit wird die Vorlage vors Volk kommen. Der Termin für die kantonale Volksabstimmung steht noch nicht fest. Ebenso lässt sich nicht sagen, auf wann das revidierte Hundegesetz – ob mit oder ohne Ausbildung – in Kraft gesetzt werden wird.
2017 Herbst - weiterhin obligatorische SKN-Kurse im Kanton Zürich
Die obligatorische Ausbildung Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter und Hund setzt sich aus den Vorschriften von Bund (eidgenössisches Hundegesetz) und dem jeweiligen Wohnkanton (Hundeverordnung des Kanton Zürich od. Zürcher Hundegesetz) zusammen.
Mit der Annahme der Motion Noser vom 19. September 2016, wurden die vom Bund (eidgenössisches Hundegesetz) verordneten SKN-Kurse hinfällig (4 Stunden SKN-Theoriekurse und 4 Stunden SKN-Praxiskurse für alle Hunde).
2016 November - Information des Bundesamtes für Veterinärwesen
Das nationale Hundekurs-Obligatorium nach Bundesrecht - 4 Stunden SKN-Theoriekurs und 4 Stunden SKN-Praxiskurs für jeden Hunde - endet am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat nun die Umsetzung beschlossen.
2016 Oktober - Information des Veterinäramtes Kanton Zürich
Mit dem Entscheid des Bundesparlamentes vom 19. September 2016 die Motion Noser anzunehmen, was die Abschaffung des theoretischen und praktischen Sachkundenachweises nach Bundesrecht (eidg. Tierschutzgesetzgebung) bedeutet, ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt für den Kanton Zürich (Zürcher Hundegesetz) folgende Situation:
Kanton Zürich
Bund
Stefan Buholzer, Dr. med. vet.; Amtlicher Tierarzt, Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, Veterinäramt
obligatorische Hunde-Ausbildung (Hundegesetz , -verordnung von Bund und Kanton Zürich) Ab 2010 müssen alle Hundehalter die obligatorische Ausbildung besuchen.