Informationen  - obligatorische Kurse im Kanton ZH


März 2022:

  • Die Ausbildungspflicht für grosse und massige Hunde besteht im Kanton Zürich vorerst unverändert weiter:  4 Welpen- und 10 Junghunde-Lektionen sind obligatorisch.
  • Neue Bestimmungen für alle Hunde sind in Bearbeitung.

Kurspflicht im Überblick

Alter des Hundes
- bei der Übernahme oder
beim Zuzug in den Kanton
Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
8 bis 16 Wochen ja ja nein
16 Wochen bis 18 Monate nein ja ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
18 Monate bis 8 Jahre nein nein ja
über 8 Jahre nein nein nein

             1  ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden

 

Am 08.03.2022 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Zürich
Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch.
Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden. Wir werden wieder informieren, sobald wir mehr wissen.

 

8. Juni 2021 das Veterinäramt des Kanton Zürich informiert:

Das neue Hundegesetz, das eine Ausbildungspflicht für alle Hunde vorsieht, tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab dann ist die Hundeausbildung für alle Hunde obligatorisch. Bis dahin gilt die Ausbildungspflicht nur für grosse oder massige Hunde.

 

Am 21.01.2021 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Kanton Zürich

Der Kantonsrat hat am 18. Januar 2021 beschlossen, die Hundeausbildung zu vereinfachen und sie für alle Hunderassen obligatorisch zu machen. Die vereinfachte Ausbildung sieht einen Theoriekurs für Erst-Hundehaltende und einen praktischen Kurs für alle Hundehaltenden vor.

Nun muss die Verordnung angepasst werden. Dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Das Datum der Inkraftsetzung hängt u. a. davon ab, ob es eine Vernehmlassung braucht oder nicht. Bis die neuen Gesetzestexte in Kraft sind, gilt die bisherige Regelung zur Hundeausbildung.

 

Am 29.09.2020 informierte die Kanzlei des Veterinäramtes des Kanton Zürich

Gestern hat der Kantonsrat über die Ausbildungspflicht von Hunden debattiert und sich in erster Lesung dafür ausgesprochen, die Kurspflicht zu vereinfachen und auf alle Hunde auszudehnen. Dieser Entscheid ist aber noch nicht definitiv! Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich Ende Oktober stattfinden.

 

25. April 2019

Der Regierungsrat hat seine Vorlage, wie die Hundekurse im Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen. Damit beantragt der Regierungsrat, im kantonalen Hundegesetz eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungsverpflichtung zu verankern.

- Neu soll  jede Person, die erstmals einen Hund hält, eine 2 Lektionen umfassende theoretische Hundeaus-bildung absolvieren. 

- In der praktischen Ausbildung soll den Hundehalterinnen und -haltern in 6 Lektionen das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden. 

Die Pflicht zur praktischen Ausbildung soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten. 

 

Die Vorlage liegt nun beim Regierungsrat, der darüber befinden wird. Dies wird voraussichtlich noch bis 2021 dauern, bis die notwendigen Schritte gemacht sind und der Regierungsrat sich mit der Inkraftsetzung der neuen Regelung befassen kann. 

 

Am 10. Februar 2019 fand die Abstimmung zum Zürcher Hundegesetz statt.

Dabei sprach sich die Zürcher Bevölkerung mit fast 70% aller Stimmen dafür aus, die obligatorische Hundeausbildung beizubehalten. 

Neue Bestimmung sind in Bearbeitung. Vorgesehen ist, dass alle Ersthundehalterinnen und -halter einen Theoriekurs von zwei Lektionen besuchen. Zudem sollen alle Halterinnen und Halter sowohl beim ersten Hund als auch bei jedem späteren Hund einen praktischen Kurs von sechs Lektionen besuchen müssen.

 

Am 26. Oktober 2018 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Zürich:

Der Regierungsrat die Abstimmungsvorlagen für den 10. Februar 2019 bekanntgegeben.

Wie Sie sehen, steht für diesen Termin auch das Hundegesetz (praktische Hundeausbildung) auf der Liste.

 

 

Am 28.06.2018 um 11:19 schrieb die Kanzlei des Veterinäramtes Zürich:

Nachdem der Kantonsrat Zürich am 28. Mai 2018 beschlossen hat, die Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde abzuschaffen, haben 62 Mitglieder des Kantonsrats das Referendum gegen die Abschaffung eingereicht. Das Zustandekommen des Referendums wurde letzten Freitag (22. Juni 2018) im Amtsblatt des Kantons Zürich bestätigt.

Somit wird die Vorlage vors Volk kommen. Der Termin für die kantonale Volksabstimmung steht noch nicht fest. Ebenso lässt sich nicht sagen, auf wann das revidierte Hundegesetz – ob mit oder ohne Ausbildung – in Kraft gesetzt werden wird. 

2017 Herbst - weiterhin obligatorische SKN-Kurse im Kanton Zürich

Die obligatorische Ausbildung Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter und Hund setzt sich aus den Vorschriften von Bund (eidgenössisches Hundegesetz) und dem jeweiligen Wohnkanton (Hundeverordnung des Kanton Zürich od. Zürcher Hundegesetz) zusammen.

Mit der Annahme der Motion Noser vom 19. September 2016, wurden die vom Bund (eidgenössisches Hundegesetz) verordneten SKN-Kurse hinfällig (4 Stunden SKN-Theoriekurse und 4 Stunden SKN-Praxiskurse für alle Hunde).

 

 2016 November - Information des Bundesamtes für Veterinärwesen  

Das nationale Hundekurs-Obligatorium nach Bundesrecht - 4 Stunden SKN-Theoriekurs und 4 Stunden SKN-Praxiskurs für jeden Hunde - endet am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat nun die Umsetzung beschlossen.

 

2016 Oktober - Information des Veterinäramtes Kanton Zürich

Mit dem Entscheid des Bundesparlamentes vom 19. September 2016 die Motion Noser anzunehmen, was die Abschaffung des theoretischen und praktischen Sachkundenachweises nach Bundesrecht (eidg. Tierschutzgesetzgebung) bedeutet, ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt für den Kanton Zürich (Zürcher Hundegesetz) folgende Situation:

Kanton Zürich

  • Die Abschaffung des Sachkundenachweises nach Bundesrecht tangiert die Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde) im Kanton Zürich nicht. Das heisst, diese Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich müssen weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
  • Ebenfalls gilt weiterhin die Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde (Hunde der Rassetypenliste I) gemäss Zürcher Hundegesetz (Welpenförderung 4 Lektionen, Junghundekurs 10 Lektionen, Erziehungskurs 10 oder 20 Lektionen).
  • Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass im Kanton Zürich eine Motion hängig ist, die verlangt, dass das Hundegesetz dahingehend abgeändert wird, dass nur Personen, die das erste Mal einen Hund erwerben oder erhalten, eine Ausbildung erbringen müssen.

Bund

  • Hundehalterinnen und Hundehalter sind bis auf Weiteres verpflichtet, der Ausbildungspflicht gemäss Bundesrecht (Absolvierung des theoretischen und praktischen SKN) nachzukommen. (siehe Information des BVet vom 24. November 2016)Gemäss unseren Informationen wird die Ausbildungspflicht nach Bundesrecht frühestens auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. Somit fällt der Theoriekurs vor Erwerb des ersten Hundes und der praktische Kurs innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes weg. Das heisst, Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen nach Anpassung der eidg. Tierschutzgesetzgebung keine Kurse mehr besuchen. (siehe oben: Information des BVet vom 24. November 2016)

 Stefan Buholzer, Dr. med. vet.; Amtlicher Tierarzt, Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, Veterinäramt

 

obligatorische Hunde-Ausbildung  (Hundegesetz , -verordnung von Bund und Kanton Zürich)   Ab 2010 müssen alle Hundehalter die obligatorische Ausbildung besuchen.