Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Hund einen obligatorischen Hundekurs besuchen müssen, konsultieren Sie den Kurs-Guide des Kantonalen Veterinäramtes ZH => Kurs-Guide oder Sie können sich gerne bei mir erkundigen.
________________________________________________________________________________________
08.03.2022
Der Regierungsrat hat seine Vorlage, wie die Hundekurse in Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen.
Vorschlag für die neuen Bestimmungen:
Jede Person, die erstmals einen Hund hält, soll eine 2 Lektionen umfassend theoretische Hundeausbidung absolvieren.
Für alle Hundehalterinnen und -halter gilt, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten, die Pflicht zur praktischen Ausbildung: in 6 Lektionen soll das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden.